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Wer von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Die 1%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode zur Ermittlung des Vorteils aus der Nutzung des Firmenwagens kann aber dann nicht angewendet werden, wenn das Fahrzeug nicht dem Arbeitgeber, sondern dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist. Eine Zurechnung zum Arbeitnehmer ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer wirtschaftlicher Eigentümer des Fahrzeugs ist, oder wie ein Leasingnehmer darüber verfügen kann. Dies kann auch aufgrund eines Unterleasingverhältnisses sein.