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Mit rund 66 Mrd. EUR wurden 2014 Familien und Kinder von der Bundesregierung unterstützt. Diese plant jetzt die Fortsetzung ihrer familienfreundlichen Politik. Das Kabinett hat am 25.03.2015 die rückwirkende Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergelds beschlossen. Der Kinderzuschlag soll ab dem 01.07.2016 angehoben werden.

Die Änderungen im Einzelnen:

Grundfreibetrag:

Anhebung ab 01.01.2015 von 8.354 EUR um 118 EUR auf 8.472 EUR

Anhebung ab 01.01.2016 von 8.472 EUR um 180 EUR auf 8.652 EUR

Kinderfreibetrag (einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung):

Anhebung ab 01.01.2015 von 7.008 EUR um 144 EUR auf 7.152 EUR

Anhebung ab 01.01.2016 von 7.152 EUR um 96 EUR auf 7.248 EUR

Kindergeld:

Anhebung ab 01.01.2015

  • für das erste und zweite Kind von 184 EUR um 4 EUR auf 188 EUR
  • für das dritte Kind von 190 EUR um 4 EUR auf 194 EUR
  • ab dem vierten Kind von 215 EUR um 4 EUR auf 219 EUR

Anhebung ab 01.01.2016

  • für das erste und zweite Kind von 188 EUR um 2 EUR auf 190 EUR
  • für das dritte Kind von 194 EUR um 2 EUR auf 196 EUR
  • ab dem vierten Kind von 219 EUR um 2 EUR auf 221 EUR

Kinderzuschlag:

Anhebung ab 01.07.2016 von 140 EUR um 20 EUR auf 160 EUR.

Der Kinderzuschlag steht Eltern zu, die ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, deren finanzielle Mittel aber nicht zur Deckung des Bedarfs ihrer Kinder ausreicht.