Die steuerliche Behandlung von Gutscheinen wird innerhalb der EU künftig einheitlich sein. Es wird künftig zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterschieden. Einzweckgutscheine sollen bereits bei Ausgabe besteuert werden. Für mehr Infos senden Sie uns gerne eine E-Mail an: beratung@sbs-tax.de