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Die steuerliche Behandlung von Gutscheinen wird innerhalb der EU künftig einheitlich sein. Es wird künftig zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterschieden. Einzweckgutscheine sollen bereits bei Ausgabe besteuert werden. Für mehr Infos senden Sie uns gerne eine E-Mail an: beratung@sbs-tax.de