Wer begünstigte Veräußerungsgewinne nicht reinvestiert muss ab dem 01.01.2018 künftig auf die in fünf gleichen Jahresraten zu zahlende Steuer Zinsen zahlen. Die Regelung ist bereits auf Gewinne anzuwenden, die in ab dem 01.01.2018 beginnenden Wirtschaftsjahren entstanden sind. Für mehr Infos senden Sie uns gerne eine E-Mail an: beratung@sbs-tax.de