MLM & Steuern
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MLM & Steuern
SBS-Tax ist auf die steuerrechtliche Begleitung von Unternehmen und Vertrieblern spezialisiert, die Ihre Tätigkeit in dem Vertriebskanal des Network-Marketings, Multi-Level-Marketings, Affiliate-Marketings, Online-Marketings und Handelsvertretervertrieb (künftig Networker) ausüben.
Network-Marketing ist eine besondere Vertriebsform, die in den 80er Jahren aus den USA nach Europa übersiedelte. Vertriebler haben hier die Möglichkeit ohne große Investitionen, Produkte zu vermarkten und hierfür Provisionen zu erhalten. Zugleich können sie andere Vertriebler zur Vermarktung dieser Produkte gewinnen und erhalten auch an deren Produktumsätzen Provisionen.
Im Rahmen der steuerrechtliche Behandlung ergibt sich bei Networkern insbesondere aufgrund der häufig nicht einfach zu verstehenden Vergütungspläne und deren Tiefenverprovisionierung eine große Schwierigkeit, diese Provisionsmodelle Ihren Steuerberatern zu erklären. Unser Team blickt auf eine mittlerweile mehr als zehnjährige Erfahrung in diesem Bereich zurück und betreut eine Vielzahl von Vertrieblern, aber auch Network-Marketing-Unternehmen.
Für Networker stellen sich insbesondere zu Beginn ihrer Tätigkeit immer wieder unterschiedliche Fragen. Hervorzuheben ist dabei zunächst, dass viele Vertriebler häufig vergessen, dass sie ein Gewerbe betreiben und dieses Gewerbe auch bei dem zuständigen Gewerbeamt anzumelden ist.
Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass ein sog. steuerrechtlicher Erfassungsbogen zu Beginn der Tätigkeit auszufüllen ist.
Weiter von gesteigerter Bedeutung ist bei Aufnahme der Tätigkeit als selbständiger Vertriebler die Entscheidung, ob man ein umsatzsteuerliches Gewerbe betreiben möchte, oder seine Tätigkeit als Kleinunternehmer ausüben möchte.
Die Kleinunternehmerregelung kann ein Vertriebler stets in Anspruch nehmen, wenn der Umsatz den Betrag von 17.500,00 € nach einer glaubhaften Schätzung nicht übersteigen wird. Die Kleinunternehmerregelung bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Als Vorteil ist die einfache Handhabung der umsatzsteuerrechtlichen Vorgänge hervorzuheben. Als Nachteil ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass der Kleinunternehmer nicht in den „Genuss“ gelangt, seinerseits sog. Vorsteuer „ zu ziehen“.
Häufig verkennen Networker zu Beginn Ihrer Tätigkeit, dass sie eine Vielzahl von Ausgaben haben, die sie nicht nur absetzen können, sondern auch umsatzsteuerrechtlich für sich nutzen können.
Denn mit der Entscheidung Unternehmer zu werden, spätestens jedoch mit der Gewerbeeintragung, kann der Networker eine Vielzahl von Ausgaben steuerrechtlich geltend machen, sofern er sie im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit tätigt. Hervorzuheben sind dabei Ausgaben wir z.B. die Anschaffung von Büromobiliar, Büromaterialien, das Leasing eines Kfz, die geschäftliche Nutzung von Telefon oder Smartphones, der kostenpflichtige Besuch von Vertriebsveranstaltungen inklusive der Übernachtungs- und Bewirtungskosten, die Kosten einer Verköstigungsveranstaltung und vieles mehr.
Der Networker kann also nach Aufnahme seiner gewerblichen Tätigkeit eine Vielzahl von Kosten absetzen und hierdurch seine steuerrechtliche Situation gestalten und optimieren. Eben diesen Vorteil unterschätzen allerdings viele Vertriebler häufig und bewahren entsprechende Belege überhaupt nicht auf. Sind sie dann erst einmal erfolgreich gestartet, erzielen Sie nicht selten Einnahmen in Gestalt von Provisionen, die selbstredend ordentlich zu versteuern sind. Hiergegen könnten sie allerdings ihre Aufwendungen „gegenrechnen“, was von Networkern nicht selten übersehen wird bzw. zum Zeitpunkt der Steuererklärung nicht mehr möglich ist, da die Belege zum Zeitpunkt der Feststellung durch einen Steuerberater häufig nicht mehr existent sind.
Sehr gerne zeigen wir Ihnen als Networker daher auf, welche steuerlichen Vorteile für Sie als Unternehmer bestehen und stehen Ihnen unter der E-Mail-Adresse beratung@sbs-tax.de oder telefonisch unter 040/63 70 62 zur Verfügung.