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Elektro- und Hybridfahrzeuge, die ab 2019 angeschafft oder geleast werden sind hinsichtlich der privaten Nutzung steuerlich begünstigt. Die 1%-Regelung wird nur auf den hälftigen Bruttolistenpreis (incl. Sonderausstattung) angewendet. Für extern aufladbare Hybridfahrzeuge bedarf es einer elektrischen Reichweite von 40 km oder eine Höchstemission von 50g CO2 pro Kilometer. Die Förderung ist bis 31.12.2021 befristet.