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6 % Zinsen pro Jahr fordert das Finanzamt auf Steuernachzahlungen, die 15 Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres festgesetzt werden. In Anbetracht der anhaltenden Niedrigzinsphase viel Geld, das die Staatskasse verlangt.

Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, ob die Höhe der Zinsen verfassungskonform ist und sieht in der Zinshöhe ein dem Rechtsstaatsprinzip widersprechenden Zuschlag auf die Steuerfestsetzung. Dagegen haben alle Deutschen nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz das Recht zum Widerstand. Ist der Steuerbescheid ansonsten richtig, legen Sie gegen den Zinsbescheid einen Einspruch ein und beantragen die Aussetzung der Vollziehung.